Wien, Österreich (OTS) – Mit Verwunderung und Ärger reagieren die im
Interessenverband der
Arbeitgeberverbände der Freien Wohlfahrt (IAFW) kooperierenden
Dienstgeber der Sozial- und Gesundheitsbranche auf die Nachricht aus
Salzburg: Kurz vor Beginn der Kollektivvertragsverhandlungen entzieht
das Bundesland Salzburg der Branche die Grundlage für die Fortführung
des sogenannten „Pflegebonus“ . Der Zuschuss wurde vom Bund im Zuge
der Pflegereform 2023 mittels des Entgelterhöhungs-
Zweckzuschussgesetzes (EEZG) eingesetzt und jährlich budgetär
bedeckt, um mit Blick auf den eklatanten Personalmangel im Sektor die
Entgeltsituation für Fachkräfte in der Pflege und Betreuung
nachhaltig zu attraktivieren. Der Bund hat auch im aktuell gültigen
Finanzausgleich bis 2028 die notwendigen Mittel für den
Pflegezuschuss budgetiert und über den Pflegefonds für die Länder
bereitgestellt.
„Es entsteht der Eindruck, dass Mittel, die seitens des Bundes den
Pflege- und Betreuungskräften gewidmet wurden, in Salzburg zur
Sanierung des Landesbudgets herangezogen werden“ , kritisiert Jana
Bockholdt , aktuell Vorsitzende des IAFW und Geschäftsführerin der
Barmherzige Schwestern Pflege GmbH. „Wie sollen wir das unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erklären? Wo bleiben hier Vertrauen
und Verlässlichkeit? Das ist ein fatales Signal an eine Berufsgruppe,
die wir angesichts der wachsenden Herausforderungen in Gesundheit und
Pflege unbedingt stärken müssen. Wir brauchen dringend gute und
motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Versorgung
sicherzustellen“ , sagt Bockholdt. Sie weist außerdem darauf hin,
dass die beginnenden Kollektivverhandlungen in der Branche, die sich
angesichts der herrschenden Budgetlage ohnehin außerordentlich
schwierig gestalten würden, durch derartige Maßnahmen enorm belastet
würden.
Besonders kritisch sieht der IAFW, dass gerade in Zeiten hoher
Inflation und stagnierender Gehaltsentwicklungen mit einer Rücknahme
des „Pflegebonus“ eine Kürzung der Gehälter von Pflege- und
Betreuungskräften im Ausmaß von rund 5 bis 7 Prozent in Kauf genommen
würde. Jenseits dessen sei das Vorgehen des Landes Salzburg nicht nur
deshalb besonders ärgerlich, weil die betroffenen Mittel aus dem
Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) der Pflegereform 2023
stammen und nie als „Corona-Bonus“ gedacht waren, wie vom Land
Salzburg insinuiert, sondern auch, weil durch dieses Vorgehen ein
gefährlicher „Flickenteppich“ entstehe: Während einige Bundesländer
die gewidmeten Mittel weiterhin als Gehaltsbestandteil einsetzen und
teilweise sogar valorisieren, streicht Salzburg diese ersatzlos. Das
führt zu einer immer stärker auseinandergehenden Gehaltslandschaft in
der Pflege und Betreuung in Österreich und gefährdet das gemeinsame
Ziel, den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken . Die klare Forderung des
IAFW und seiner Mitgliedsverbände lautet daher: Die dem EEZG folgend
gewidmeten Mittel müssen österreichweit einheitlich und dauerhaft als
fixer Bestandteil der Pflegegehälter verankert werden. „Wer heute in
der Pflege spart, gefährdet die Versorgung von morgen“ , stellt
Bockholdt abschließend fest.
Der Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien
Wohlfahrt (IAFW) ist die Interessensvertretung folgender
kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverbände:
– Arbeitgeberverband der Diakonie Österreich,
– Arbeitgeberverband der SOS-Kinderdörfer,
– Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in
Vorarlberg,
– Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten-
und Pflegeheimen,
– Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs,
– Österreichisches Rotes Kreuz,
– Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), mit über 620
Mitgliedsorganisationen, darunter Volkshilfe, Hilfswerk, Jugend am
Werk, Lebenshilfe und zahlreiche andere namhafte Organisationen –
www.swoe.at) und
– Verein karitativer Arbeitgeber*innen (Caritas KV).