Linz (OTS) – Zweieinhalb Jahre arbeitete eine Frau aus dem Bezirk
Rohrbach als
Küchenchefin in einem Restaurant ihres Heimatbezirks. Als dieses
seinen Betrieb einstellen musste, weil der Pachtvertrag gekündigt
worden war, endete auch ihr Arbeitsverhältnis. Dabei blieb der
ehemalige Arbeitgeber der Frau, trotz ihrer mehrmaligen Nachfrage,
8.265 Euro schuldig. Daraufhin wandte sie sich an die Arbeiterkammer
und kam zu ihrem Geld.
Über einen längeren Zeitraum wurde die Küchenchefin nach dem Ende
ihres Arbeitsverhältnisses immer wieder vertröstet. Offen waren das
letzte Monatsgehalt, Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistungen. „
Schlimm genug, dass die Frau plötzlich ihren Arbeitsplatz verloren
hatte. Und dann musste sie auch noch fast ein Jahr lang auf ihr
Entgelt warten “, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Die Wende brachte ein Beratungsgespräch bei der AK Oberösterreich.
Diese forderte den ehemaligen Restaurantbetreiber auf, die offenen
Ansprüche unverzüglich zu bezahlen. Das Schreiben der AK zeigte
Wirkung und der Restaurantbetreiber überwies das gesamte offene
Entgelt in Höhe von 8.265 Euro.
AK-Präsident Andreas Stangl rät bei Problemen mit Arbeitgeber:innen,
die AK zu kontaktieren: „ Die Arbeiterkammer unterstützt die
Beschäftigten dabei, zu ihrem Recht zu kommen und beispielsweise
offenes Entgelt einzufordern. “ Wichtig ist, sich umgehend an die AK
zu wenden, da möglicherweise wegen Verfallsfristen sonst nicht mehr
das gesamte offene Entgelt eingebracht werden kann.