Wien (OTS) – Wien. Was sich schon in der Begutachtungsphase
abgezeichnet hat, wird
nun enttäuschende Wirklichkeit: Die mit 18. Juni verlautbarte Bundes-
Novelle rund um die Sachkunde für angehende Tierhalter*innen verfehlt
die ursprünglich ambitionierten Ziele und stößt die Bundesländer vor
den Kopf, die schon vor Einführung eines bundesweiten
Sachkundenachweises hochqualitative ländereigene Regelungen getroffen
haben.
So hat Wien stets darauf gedrängt, dass die Abhaltung des Hunde-
Sachkundenachweises ausschließlich jenen Hundetrainer*innen
vorbehalten bleibt, die das staatliche Gütesiegel
„Tierschutzqualifizierte*r Hundetrainer*in“ tragen – nicht nur
aufgrund der jahrelangen positiven Erfahrungen mit dem „Wiener
Modell“ der Sachkunde, sondern auch weil es keine anderen objektiven
Maßstäbe abseits von selbsterstellten Eigenqualifikationen
verschiedenster Hunde(sport)vereine gibt.
Dazu der Wiener Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky: “Mit der
Bundes-Novelle dürfen ab jetzt auch Personen mit zu hinterfragenden
Einstellungen zum Hundetraining als Ausbildner für unbedarfte Bürger*
innen fungieren, denn die von Bundesseite nun als geeignet
anerkannten Hunde(sport)vereinsqualifikationen basieren lediglich auf
Eigenlegitimation.“
Das staatliche Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte“r Hundetrainer
*in“ hingegen steht seit 2012 für geprüfte Qualität und hohe
Tierschutzstandards. Zur Erlangung und Nutzung des Siegels müssen
sich die Anwärter*innen (egal mit welchem Hintergrund – die Prüfung
steht allen offen) einer staatlich legitimierten Prüfungskommission
stellen und laufend Weiterbildungen besuchen. Ebenso ist die
Aberkennung der Qualifikation genau geregelt.
„Mit der Novelle werden hochqualitative ländereigene Regelungen
massiv geschwächt“, kritisiert auch die Wiener Tierschutzombudsfrau
Ea Persy. „Besonders unverständlich ist, dass der Bund nicht auf
bereits etablierte und in der Praxis bewährte Sachkundemodelle mit
hohen Tierschutzstandards zurückgegriffen hat, wie etwa die Wiener
Hunde- und Exoten-Sachkundeformate. Diese Modelle zeigen seit Jahren,
dass qualitätsgesicherte Ausbildung und klare Kriterien im Interesse
von Tier und Halter*in funktionieren.“
Wien bekennt sich weiterhin zu hohen Tierschutzstandards in der
Hundeausbildung und lehnt jede Form der Verwässerung jener
Qualitätskriterien ab, die sich seit Jahren in der Praxis bewährt
haben. „Gerade bei der Vorbereitung künftiger Hundehalter*innen
braucht es verlässliche, objektive und staatlich geprüfte Maßstäbe
statt unklarer Eigenlegitimationen. „Unser Ziel ist es daher, die
notwendigen rechtlichen Anpassungen laut den Vorgaben des Bundes
vorzunehmen und dabei dennoch weiterhin die hohen Wiener Standards
anbieten zu können,“ so der Tierschutzstadtrat und die Wiener
Tierschutzombudsfrau abschließend.