Wien (OTS) – Seit 1. Juli 2026 können Alleinerziehende eine
staatliche
Unterstützung beantragen, wenn für ihr Kind weder Unterhalt noch
Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
„Der neue Fonds kann Betroffene finanziell entlasten. Dennoch
sollte geprüft werden, ob Unterhaltsansprüche gegen den anderen
Elternteil durchgesetzt werden können“, erklärt Rechtsanwalt Mag.
Paul Nagler von der Nagler Rechtsanwalts GmbH .
Voraussetzung sind unter anderem ein gemeinsamer Hauptwohnsitz
mit dem Kind, die Einhaltung der vorgesehenen Einkommensgrenze und
der Nachweis, weshalb keine Unterhaltsleistungen bezogen werden
können. Anträge sind beim Sozialministeriumservice einzubringen.
Die Kanzlei Nagler berät im Familienrecht insbesondere zu
Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Obsorge und Kontaktrecht.