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AK: Händler:innen müssen jetzt „Klartext reden“ bei Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie!

Wien (OTS) – Wie lange hält der Kühlschrank? Wie lange gibt es
Software-Updates
für das Handy? Welche Rechte haben Konsument:innen, wenn ein Produkt
vorzeitig kaputt geht? Ab 27. September 2026 müssen Händler:innen vor
dem Kauf über Gewährleistung, Haltbarkeitsgarantien, Reparierbarkeit
und Co. informieren – online und im Geschäft. Die AK begrüßt die
neuen, strengeren EU-weiten Informationsvorgaben als wichtigen
Schritt für langlebigere Produkte und mehr Konsument:innenschutz.

Was ist neu für Konsument:innen?

+ Kennzeichnung über freiwillige Hersteller-Haltbarkeitsgarantie:
Die neue „Garan✓“-Kennzeichnung weist auf eine freiwillige
Haltbarkeitsgarantie der Hersteller:innen von mehr als zwei Jahren
hin und betrifft die gesamte Ware. Hersteller:innen verpflichten sich
damit, die gesamte Ware kostenlos zu reparieren oder auszutauschen,
wenn sie nicht entsprechend haltbar ist. Im Geschäft muss die
Kennzeichnung auf oder unmittelbar bei der Ware angebracht sein, beim
Onlinekauf zusätzlich unmittelbar vor Abschluss der Bestellung
angezeigt werden.

+ Mehr Informationen über Gewährleistung: Es wird stärker auf
Transparenz gesetzt. Im Geschäft müssen Händler:innen ausführliche
Informationen über die gesetzliche Gewährleistung gut sichtbar, etwa
mit einem mindestens A4 großen Plakat bei der Kassa, anbringen.

+ Umweltfreundliche Lieferungen & Co. : Händler:innen müssen über
umweltfreundliche Liefermöglichkeiten, verfügbare Software-Updates,
die Reparierbarkeit eines Produkts, etwaige Reparatureinschränkungen
sowie verfügbare Ersatzteile informieren.

„Wer ein Produkt kauft, soll künftig besser erkennen können, was
es verspricht und welche Rechte damit verbunden sind“, sagt AK
Konsument:innenschützerin Gabriele Zgubic. „Denn wer vor dem Kauf
weiß, wie lange ein Gerät voraussichtlich kostenlos repariert oder
ersetzt werden kann, kann bewusster einkaufen – und damit nicht nur
die Umwelt, sondern auch die eigene Geldbörse schonen.“ Die AK
begrüßt die neuen Informationspflichten als wichtigen Schritt zu mehr
Transparenz und zu langlebigeren Produkten. „Freiwillige Garantien
können jedoch nur ein Teil der Lösung sein. Gerade bei hochpreisigen
und grundsätzlich langlebigen Waren wie großen Haushaltsgeräten sind
aus Sicht der AK konsumentenfreundlichere Regelungen notwendig, etwa
eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist“, so Zgubic.

SERVICE: Alle Infos finden Sie auf der AK Homepage unter Rechte
im Onlinehandel