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AK 2: Vermiester Urlaub? Ansprüche einfordern!

Wien (OTS) – Flug annulliert oder verspätet, Ärger mit dem Hotel? Für
viele war
der Urlaub nicht wie erhofft. Das zeigt eine detaillierte AK Analyse
von 544 Reisebeschwerden. Die AK rät: Reisende haben Rechte, nicht
abwimmeln lassen.

Verpatzter Urlaub – das können Sie tun

+ Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre
Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der
Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung
– bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie
sich an die Fluglinie wenden, die den Flug tatsächlich durchgeführt
hat. Musterbriefe zu Reisen finden Sie unter Musterbriefe |
Arbeiterkammer Wien .

+ Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten
Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist
vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen
nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer
Sie erklären sich mit einem Gutschein ausdrücklich einverstanden.

+ Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei
Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle: Frankfurter Liste |
Arbeiterkammer .

+ Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf
Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss
den Reiseveranstalter oder seine Partner, zum Beispiel Fluglinie oder
Hotel, unter anderem ein Verschulden treffen. Ein Beispiel:
Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie
immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt
vom Einzelfall ab.

Sicher ist sicher – das sollten Sie für Ihren nächsten Urlaub
wissen

+ Beschweren und dokumentieren : Beanstanden Sie Reisemängel vor
Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit
Sie Beweise haben.

+ Mietauto – Zustand belegen: Wenn Sie am Urlaubsort ein Mietauto
übernehmen, sollten Sie jedenfalls Fotos oder Videos vom Zustand des
Autos bei der Übernahme machen. Dasselbe gilt für die Rückgabe. So
können Sie belegen, dass im Nachhinein behauptete Mängel schon bei
der Übernahme vorlagen oder nach der Rückgabe erst entstanden sind.

+ Direkt beim Anbieter buchen : Oft gibt es zum Beispiel bei
Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises
Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Onlinevermittlungsportal
gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei
Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und
Onlinevermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren
Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps, mit denen
Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.