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Armutskonferenz zu Sozialhilfe: Destruktive Debatte und beschämenden Wettlauf nach unten beenden

Wien (OTS) – Die Armutskonferenz bedauert „die destruktive Haltung“
der
Bundesländer. Besonders Steiermark, Oberösterreich und
Niederösterreich sind in einen „beschämenden Wettlauf nach unten zu
Lasten Hilfesuchender“ eingetreten – in einen „öffentlichen
Wettbewerb, wer am widerlichsten zu den Ärmsten ist und am
abwertendsten über sie spricht“. Die Kürzung des Höchstsatzes im
steirischen Gesetz beispielsweise bedeutet gleichzeitig eine Kürzung
der Wohnkostenpauschale, der Zuschläge für Alleinerziehende, sowie
des Behindertenzuschlages. Gekürzt werden die Leistungen für Menschen
mit Behinderung gleich doppelt, da sich der Zuschlag in Höhe von 18 %
prozentuell vom Höchstsatz berechnet. Oder Oberösterreich feiert die
fallende Anspruchszahl Armutsbetroffener in der Sozialhilfe bei
gleichzeitig wachsenden sozialen Problemen von Teuerung bis
Arbeitslosigkeit. „Das wäre so, als würde man sich bei mehr Unfällen
über weniger Rettungseinsätze freuen. Oder bei steigender Hitze auf
noch weniger Hitzeschutmasssnahmen stolz sein. Oder bei wachsenden
psychischen Problemen noch weniger Therapiestunden super findet“.

Zwtl.: Menschen und soziale Realität sichtbar machen, die von Politik
gerne verdrängt werden

Die Armutskonferenz hat für eine konstruktive Debatte ein
ausgearbeitetes Sozialhilfegesetz vorgelegt, das legistische
Vorschläge für die vielen vergessenen und verschwiegenen Probleme in
der Sozialhilfe bereitstellt. Die Soforthilfe funktioniert nicht, die
Wohnkosten sind nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen, Menschen mit
Behinderungen wird ein selbstbestimmtes Leben verweigert,
gewaltbetroffene Frauen werden allein gelassen, Hilfestellung und
Angebote von Amtswegen gibt es nicht, Entscheidungsfristen am Amt
sind zu lange und es treten große Mängel im behördlichen Vollzug auf.
Was steht in diesem Entwurf für ein Sozialhilfegesetz:

– Die Neuformulierung der Zielbestimmung

– Eine wirksame Soforthilfe

– verkürzte Entscheidungsfristen: 1 Monat

– Mindestsätze, Mindeststandards (statt Höchstsätze)

– Die Übernahme tatsächlicher Wohnkosten

– Die Begrenzung der Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit
Behinderungen

– Eine einheitliche Definition Alleinerziehender

– Die Einbeziehung gewaltbetroffener Personen (i.d.R. Frauen)

– Die Möglichkeiten der Übernahme von Kosten bei Kindern in Bildung,
Gesundheit und sozialer Teilhabe.

Der Entwurf sieht hin, wo viele wegsehen, greif die blinden
Flecken der Debatte auf. Das Gesetz ist eine Hilfestellung im
Verhandlungsprozess – mit Anregungen aus der Praxis und der sozialen
Realität von Menschen, die in der Politik gerne verdrängt werden.