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Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des ORF erfolgt

Wien (OTS) – Heute, am Donnerstag, dem 30. April 2026, erfolgte die
öffentliche
Ausschreibung der Funktion des Generaldirektors bzw. der
Generaldirektorin des Österreichischen Rundfunks (ORF) auf
https://evi.gv.at , dem Digitalen Amtsblatt Österreichs, sowie
intern.

Die Ausschreibung im Wortlaut:

Der Vorsitzende des Stiftungsrats des ORF hat die Funktion des
Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin acht Monate vor Ende der
bis 31. Dezember 2026 laufenden Funktionsperiode auszuschreiben (§ 27
Abs 1 iVm § 50 Abs 17 ORF-Gesetz). Der Stiftungsrat bestellt den
Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin für die am 1. Jänner 2027
beginnende fünfjährige Funktionsperiode.

Termin und Unterlagen

Bewerbungen müssen bis längstens 28. Mai 2026, 24.00 Uhr, beim
Vorsitzenden des Stiftungsrats unter folgender E-Mail-Adresse
eingelangt sein: generaldirektorenbestellung@orf.at . Die Bestellung
ist in der Sitzung des Stiftungsrats am 11. Juni 2026 vorgesehen.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz
).

Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für die
Funktion sind in der vom Stiftungsrat beschlossenen Geschäftsordnung
(Ausführungsbestimmung zu § 7 Abs 7 GO) geregelt.

Bewerber und Bewerberinnen werden insbesondere um Angabe der
konkreten Gründe ersucht, die sie für die Bestellung geeignet
erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines
aussagekräftigen Lebenslaufs und eines Konzepts zur mittel- und
langfristigen Entwicklung für den ORF als öffentlich-rechtliches
Medienunternehmen ersucht.

Zu jedem der in Punkt a) bis h) genannten Kriterien ist ein
aussagekräftiges schriftliches Statement abzugeben, verbunden mit
entsprechenden Nachweisen bzw. Referenzen. Zum Nachweis der
Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle
Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Aufgaben des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin

Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin erfüllt die im ORF
-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 20/2026, insbesondere in
§ 23 aufgezählten und beschriebenen Aufgaben, besorgt die Führung der
Geschäfte und vertritt den ORF gerichtlich und außergerichtlich.

Anforderungen an den Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin

Bestellt werden darf nur, wer voll geschäftsfähig ist, eine für
die Aufgaben relevante Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige
oder hinsichtlich des Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung
nachweisen kann. Alle Bewerber und Bewerberinnen haben der Bewerbung
eine ausdrückliche schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine
Ausschlussgründe und keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz
vorliegen.

Für die Ausübung der Funktion des Generaldirektors bzw. der
Generaldirektorin werden weiters die nachstehenden besonderen
Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:

a) Abgeschlossenes Hochschulstudium, welches zur Ausübung der
ausgeschriebenen Funktion befähigt, vorzugsweise in den
Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement, oder dem
Studium gleichartige Berufserfahrung

b) Führungserfahrung bzw. nachgewiesene Befähigung zur Übernahme
komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben, organisatorische
Fähigkeiten für die Leitung eines großen Medienunternehmens

c) Vertiefte Kenntnisse des nationalen und internationalen
Medienmarkts

d) Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung des ORF (
Unternehmenskultur, Change-Management, interne Kommunikation) sowie
Verantwortung für die Unabhängigkeit des ORF

e) Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kenntnisse
des Medien- und Unternehmensrechts und des ORF-Gesetzes

f) Sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung
komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit

g) Hohe soziale Kompetenz, Kommunikationsstärke zur Vertretung
des ORF national und international

h) Digitalstrategie und Erfahrung in der digitalen Transformation

Die Funktion verlangt Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und
ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit eines öffentlich-rechtlichen
Medienunternehmens sicherstellt. Bewerber bzw. Bewerberinnen, die zum
Hearing eingeladen werden, werden vom Stiftungsrat zu ihren
subjektiven Einstellungen befragt:

– Starke Überzeugung für ein öffentlich-rechtliches
Medienunternehmen, wertegeleitete Führung, Vertrauensaufbau gegenüber
dem Publikum, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sonstigen
Stakeholdern

– Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, den
Programmgrundsätzen (Objektivität, Meinungsvielfalt, Achtung der
Menschenwürde etc.) sowie den Programmrichtlinien des ORF

Grundsätzliches zum Bestellungsverfahren

Bewerber und Bewerberinnen werden nur dann zur Bestellung
zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats zum
Hearing, das am Tag der Bestellungssitzung stattfindet, nominiert und
zur Bestellung vorgeschlagen werden. Ein zusätzliches öffentliches
Hearing im Vorfeld der Bestellung ist ins Auge gefasst.

Bei der Auswahl von Bewerbern und Bewerberinnen ist in erster
Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen. Diese fachliche
Eignung ist insbesondere auf Grund der facheinschlägigen Ausbildung,
Dauer und Art der Berufserfahrung sowie der besonderen Kenntnisse und
Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber im Zusammenhang mit der
ausgeschriebenen Funktion zu beurteilen.

Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert
von der Bestellung des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin
unter Berücksichtigung eines internationalen Vergleichs und der
Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe.

Heinz Lederer, Vorsitzender