Wien (OTS) – Der für heute zu erwartenden gesetzlichen Absicherung
einer
sozialpartnerschaftlichen Einigung für die Gehaltsentwicklung der
Jahre 2026, 2027 und 2028 war die Annullierung einer solchen
Vereinbarung aus 2024 für das Jahr 2026 unmittelbar vorausgegangen.
Nach diesem in der 2. Republik einmaligen Vorgang sollte man
erwarten, dass die nunmehr ersatzweise zur Geltung kommende neue
Vereinbarung für drei Jahre mit Ausstiegsklauseln versehen wird.
Niemand kann aus heutiger Sicht die Inflationsentwicklung für die
nächsten drei Jahre seriös vorhersagen und deshalb sollten in den
Gesetzesentwurf Evaluierungsverpflichtungen im Jahresabstand im Wege
einer Sunset Legislation eingebaut werden. Den öffentlich
Bediensteten kann nicht zusätzlich zum unverhältnismäßig hohen
Beitrag zur Budgetsanierung das Risiko auferlegt werden, die
Inflationsabgeltung selbst bei drastischer Inflationssteigerung fast
vollkommen zu verlieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf gehört in
diesem Sinn saniert.
Mit dem Gesetzesentwurf soll ein unangemessen hoher
Konsolidierungsbeitrag aller Arbeitnehmer:innen des öffentlichen
Dienstes abverlangt werden, obwohl sie in keiner Weise in einen
kausalen Zusammenhang mit der Staatsverschuldung gebracht werden
können. Die vom damaligen Finanzminister in der Zeit vor den
Nationalratswahlen ins Spiel eingebrachten, falschen Budgetzahlen
sind nicht den Arbeitnehmer:innen in deren Verantwortung zuzurechnen,
sondern der Regierung – auch der Nachfolgeregierung. Hier wird ein
simples Kausalprinzip verletzt und wir vermissen Sanierungsbeiträge
aus Politik und Wirtschaft.
Die Mitglieder des Bundesrates mögen bei ihrem
Abstimmungsverhalten miteinkalkulieren, dass
1. der hier zur Disposition stehende dreijährige Gehaltsabschluss
deutlich unter der jährlich abzurechnenden bzw. prognostizierten
Inflation liegt und Fakten der Benachteiligung für einen langen
Zeitraum präjudiziert,
2. Sog- und Folgewirkungen für weitere Branchen insbesondere in den
ausgegliederten Bereichen provoziert werden; so geschehen bereits bei
den Universitäten und aktuell live nachverfolgbar bei der
Sozialwirtschaft Österreich und
3. die Ärmsten in Österreich sich in ihrer Armut verfestigen lassen
müssen und Alleinerzieher*innen, Familien und Behinderte dem Staat
sparen helfen müssen.
Den Mitgliedern des Bundesrats wird daher dringend nahegelegt,
diesen Gesetzesbeschluss nicht zu bestätigen, weil er eine
zusätzliche soziale Schieflage setzt und verfestigt, während die
Regierung nichts unternimmt, um eine faire Beteiligung der
Wohlhabenden und Reichen an der Sanierung des Bundeshaushalts
herzustellen.
Die Vorsitzenden der UGÖD:
Mag. Dr. Sabine Hammer, Tel 06645293812
Mag. Ingo Hackl, Tel 06766298487