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VSV/Holzinger: Diesel-Abhilfeklagen auf Kurs – drei Verhandlungen haben bereits stattgefunden

Wien (OTS) – Die Verbandsklagen auf Abhilfe (Schadenersatz für
Verbraucher:innen)
, die wir als Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) im
Juli 2025 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal um den Motor EA189
eingebracht hat, kommen planmäßig voran:

In den Verfahren gegen die Volkswagen AG, die AUDI AG und die
Škoda Auto a.s. haben vor dem Handelsgericht Wien bereits die ersten
Verhandlungen stattgefunden. Nun stehen die Zulassungsbeschlüsse an,
mit denen die Gerichte über die Durchführung der
Verbandsklageverfahren entscheiden. Als VSV sehen wir diesen
Entscheidungen zuversichtlich entgegen.

Betroffene Verbraucher:innen können den Abhilfeklagen weiterhin
über www.dieselanspruch.at beitreten – jeweils der Klage gegen den
Hersteller ihres Fahrzeugs. Das gilt auch für die Klage gegen die
SEAT S.A., die derzeit noch an die beklagte Partei in Spanien
zugestellt wird. Die Anmeldung ist unter www.dieselanspruch.at
möglich.

Zeit ist dabei ein wesentlicher Faktor:

Werden die Abhilfeklagen zugelassen, verbleibt ab der
Veröffentlichung der rechtskräftigen Zulassungsentscheidung nur eine
kurze Frist von drei Monaten , innerhalb derer Verbraucher:innen der
jeweiligen Abhilfeklage noch beitreten können. Als VSV gehen wir
davon aus, dass noch rund 200.000 Verbraucher:innen offene, bislang
nicht erledigte Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller VW, Audi,
Škoda und SEAT haben. Der Beitritt ist bereits jetzt jederzeit
möglich – betroffene Verbraucher:innen können sich ohne Kostenrisiko
unter www.dieselanspruch.at anmelden.

Für viele Betroffene kommt ein weiterer Faktor hinzu:

In Einzelverfahren geschädigter Verbraucher:innen ergehen seit
Monaten immer mehr erstinstanzliche Verjährungsentscheidungen . Die
Abhilfeklagen sind insofern ein sicherer Hafen : Wer beitritt,
profitiert von der den Abhilfeklagen immanenten Rückwirkung – der
Beitritt wirkt verjährungsrechtlich auf den Zeitpunkt der Einbringung
der Abhilfeklagen im Juli 2025 zurück (§ 635 ZPO). Kritisch sieht der
VSV zudem die fehlende Einheitlichkeit der Rechtsprechung in den
Einzelverfahren: Ob ein:e Verbraucher:in 5 % oder 15 % des
Kaufpreises des manipulierten Fahrzeuges erhält, hängt oft allein
davon ab, in welchem bezirksgerichtlichen Sprengel die Übergabe des
Fahrzeugs erfolgte. Die Verbandsklage führt demgegenüber zu einer
einheitlichen Entscheidung für alle Beigetretenen.

Eine fünfte, herstellerübergreifend gebündelte Klage hat der
Oberste Gerichtshof nun aus formalen Gründen zurückgewiesen (8 Ob
143/25z). Der OGH legte die Zulassungsvoraussetzungen des neuen
Verbandsklagerechts dabei strenger aus, als es der Gesetzeswortlaut
erwarten ließ:

Nicht nur der Sachverhalt muss im Wesentlichen gleichartig sein –
das war er mit dem in allen Fahrzeugen identen Motor EA189 –, sondern
die gebündelten Ansprüche müssen gegenüber jedem beklagten
Unternehmen auch auf derselben rechtlichen Grundlage beruhen, und die
Mindestzahl von 50 Verbraucher:innen muss je Beklagtem erreicht sein.
Genau für diesen Fall hatten wir als VSV von Beginn an eine
Sicherheitsebene eingezogen und parallel vier Einzelklagen gegen die
jeweiligen Fahrzeughersteller (VW, Audi, Skoda und Seat) eingebracht.
Diese vier Verfahren entsprechen den vom OGH zuletzt formulierten
Anforderungen und laufen unverändert weiter.

„Dass die gebündelte Klage an einer überraschend strengen
Auslegung gescheitert ist, ist schade, hätte sie doch Ressourcen der
Gerichte geschont – diese Entwicklung war aber eingeplant. Wir haben
von Anfang an zweigleisig aufgestellt: Die vier Abhilfeklagen gegen
VW, Audi, Skoda und Seat laufen, drei Gerichte haben bereits
verhandelt, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können weiterhin
beitreten. Für die Geschädigten des Dieselskandals ist das wohl die
letzte Gelegenheit, ihre Ansprüche niederschwellig gegen die
Hersteller durchzusetzen“, so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

Der Beitritt zu den Abhilfeklagen je KFZ-Marke ist ab sofort
wieder ohne Kostenrisiko unter www.dieselanspruch.at möglich – und
wohl einer der letzten Gelegenheiten einer fairen Entschädigung durch
die Hersteller.

Bei Fragen zur Anmeldung und zum weiteren Ablauf wenden Sie sich
bitte direkt an unsere Partner-Kanzlei BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH
unter: office@breiteneder.pro